Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid ist eine Tierarztpraxis und bietet neben den tierärztlichen Leistungen, ebenfalls Leistungen in folgenden Bereichen an: Deckzeitbestimmung, künstliche Besamung, Herstellung und Versand von gekühltem Samen, Herstellung, Lagerung und Versand von Tiefgefriersamen.
Grundlage für alle Regelungen und Vereinbarungen ist die aktuelle Preisliste des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid, soweit die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung, nicht einschlägig sein sollte.
Im Übrigen gelten folgende Bedingungen:
Der Samen, der aus einem Ejakulat gewonnen wird, entspricht einer Charge an Samen. Dieser ist in Verpackungseinheiten (Röhrchen (Vials) oder Pailletten (straws)) abgefüllt. Eine Besamungsdosis ist eine bestimmte Anzahl an Verpackungseinheiten, die bei der Samenübertragung auf eine Hündin verwendet wird.
Persönliches Depot: Der Hundesamen wird im besitzerspezifischen Depot des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid gelagert. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird nur auf den persönlichen Auftrag des Besitzers hin Samen aus diesem Depot entnehmen und entweder persönlich übergeben, verschicken, zur Insemination verwenden oder vernichten. Anfragen zum Depot können nicht telefonisch geklärt werden. Anfragen über E-Mail werden vom Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid nach Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Dienstliche Gründe können aber auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Unterschied zwischen Samenfreigabe (Semen release) und Eigentumsübertragung (Ownership transfer)
Samenfreigabe (Semen release): Der Sameneigentümer gibt eine oder mehrere Besamungsdosen zur Übertragung auf eine bestimmte Hündin oder auf eine beliebige Hündin eines bestimmten Eigentümers frei. Er bleibt bis zum Abschluss der Verwendung des Samens (Samenübertragung) verfügungsberechtigt über die entsprechende Samenportion.
Eigentumsübertragung (Ownership transfer): Der Sameneigentümer überträgt die Eigentumsrechte einer bestimmten Samenmenge auf eine andere Person. Er gibt damit jede Einflussnahme über die zukünftige Samenverwendung ab und verliert die Auskunftsrechte über Samenbestand und –qualität.
Eigentum des eingelagerten Samens: Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid ist nicht Eigentümer des eingelagerten Samens, sondern verwaltet diesen lediglich treuhänderisch für die Eigentümer. Originär ist der Eigentümer des Rüden auch Besitzer des Samens. Der Eigentümer kann aber auch eine Charge oder Teile einer Charge (üblich ist eine bestimmte Anzahl an Besamungsdosen) verkaufen. Dem Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird der Verkauf schriftlich mitgeteilt, woraufhin die neuen Besitzverhältnisse erfasst werden. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid handelt selbst nicht mit dem eingelagerten Samen, sondern erfüllt die Aufträge der Samenbesitzer.
Die Deckzeitbestimmung erfolgt anhand der Bestimmung von Progesteronwerten aus dem Blut der Hündin nach einem standardisierten Verfahren und unterliegt einer tierärztlichen Kontrolle. Sie wird nach den aktuellen Regeln der tierärztlichen Kunst durchgeführt.
Die Herstellung und der Versand von gekühltem Samen erfolgt nach den Regeln der tierärztlichen Kunst und in dem Bemühen, den zeitlichen Vorgaben der Kunden gerecht zu werden; dienstliche/betriebliche Gründe können einen Terminwunsch verhindern. Eine Garantie zur erfolgreichen Samenentnahme und Ankunft des Samens beim Empfänger in befruchtungsfähigem Zustand kann aufgrund der vielfältigen Einflüsse während des Transports und der Unmöglichkeit einer Prognose der Haltbarkeit des Samens vor dem Versand nicht zugesichert werden. Dementsprechend werden auch keine Preisminderungen bei qualitativ schlechtem Samen gewährt.
Der Eigentümer des Rüden oder eine von ihm bevollmächtigte Person stellt den Rüden beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid vor und dokumentiert mit Unterschrift die Eigentumsverhältnisse. Der Tiefgefriersamen geht automatisch in das Eigentum des Rüdeneigentümers über, sofern dieser keinen anderen ausdrücklich benennt. Die Entnahme des Samens und Herstellung des Tiefgefriersamens erfolgt nach den Regeln der tierärztlichen Kunst. Innerhalb einer Woche nach dem Tiefgefriervorgang wird eine Teilprobe des Samens aufgetaut und anhand dieser die Qualität der eingefrorenen Samencharge bestimmt und dem Eigentümer der Samencharge mitgeteilt. Sollte der Eigentümer des Rüden nicht der Eigentümer der Charge sein, hat dieser dennoch das Recht, das Ergebnis der Tiefgefriersamengewinnung abzufragen.
Die Abfertigung und Annahme der Samenlieferungen erfolgt nach ihrem Eintreffen beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Dabei stellt der Eigentümer des Rüden (Tierzüchter) sicher, dass der Spendersamen so beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid während der Dienstzeit eintrifft, dass er nicht an sonstigen Stellen zwischengelagert werden muss. Grundsätzlich sorgt der Tierzüchter für eine ordnungsgemäße Verpackung und Übermittlung in ordnungsgemäßen adäquat gekühlten Situationen. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird, sofern Bedenken hinsichtlich der Übermittlung des Tiersamens und ihre Auswirkung auf den Tiersamen bestehen, dieses dem Tierzüchter unverzüglich gebührenpflichtig mitteilen. Eine unterlassene Mitteilung führt allerdings nicht zu einer Haftung des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid. Die Ausführung des übernommenen Auftrags erfolgt durch das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid schnellstmöglich unter Berücksichtigung des gelieferten Tiersamens. Die Einlagerung erfolgt nach Wahl des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid in eigenen oder fremden geeigneten Aufbewahrungsbehältern. Sofern besondere Situationen zu beachten sind, wird der Eigentümer des Rüden das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid unverzüglich schriftlich hierüber unterrichten. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird den eingelagerten Tiersamen nicht auf
seine Tauglichkeit hin untersuchen, es sei denn, es erfolgt hierzu ein gesonderter gebührenpflichtiger schriftlicher Auftrag.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid kann den Spendersamen innerhalb seines Gesamtlagers (Eigen- oder Fremdlager) je nach Notwendigkeit umlagern. Hierfür wird sie in ihrer Buchführung vermerken, wo der jeweilige Spendersamen gelagert wurde.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid öffnet die Packung nicht ohne ausdrücklichen Auftrag des Eigentümers des Rüden. Lediglich sofern ein wichtiger Grund vorliegt, wird sie eine Öffnung vornehmen. Dieser wichtige Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid berechtigten Anlass zur Annahme hat, dass der Inhalt geprüft werden muss. Nur der Sameneigentümer oder eine von ihm schriftlich legitimierte Person ist berechtigt, Auskunft über den eingelagerten Tiersamen zu verlangen. Die Auskunft kann während der üblichen Geschäftszeit erhalten werden.
Der Samen wird automatisch in die Samenbank des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid eingelagert, und es treten die allgemeinen Bestimmungen zur Samenlagerung in Kraft. Die Lagerung von Samen erfolgt in einem individuellen Samendepot beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid Für diese Lagerung wird ein individueller Depot-Vertrag abgeschlossen.
Haftungsbegrenzung für den eingelagerten Samen: Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid stellt eine einwandfreie Lagerung des Samens sicher. Bei Verlust des Samens oder bei Unterbrechung der Kühlkette mit Verlust der Befruchtungsfähigkeit des Samens haftet das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid bis maximal zu der Summe, die das Herstellen einer Samencharge kostet. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid haftet nicht für ausgefallene Würfe, die durch Samenverlust in der Zukunft entstanden sein könnten.
Die Auslieferung des Samens erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Tierzüchter und dem Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid (schriftliche Anweisung). Nur der Tierzüchter oder die von ihm schriftlich zum Empfang des Samens legitimierte Person ist berechtigt, den Samen in Empfang zu nehmen oder übersandt zu erhalten.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid stellt für den Versand von tiefgekühltem Samen geeignete Behältnisse zur Verfügung oder verwendet nach individueller Absprache solche Behältnisse Dritter.
Versandauftrag – Aufträge zum Versand und zur Verwendung von Samen aus dem eigenen Depot beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid:
Aufträge zur Verwendung von Samen, der im Depot des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid gelagert ist, müssen rechtzeitig an das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid geleitet werden. Sie erfolgen postalisch oder per E-Mail. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird Aufträge innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. In Einzelfällen kann die Bearbeitung erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (Beispiele: notwendige Einschaltung des Amtstierarztes bei Samenversand in bestimmte Länder, keine Verfügbarkeit eines Transportbehälters wegen zu hoher Nachfrage oder verzögertem Rücktransport von Transport- Behältern, andere spezielle Importbeschränkungen im Zielland, u. a.).
Der Versand von Hundesamen aus dem Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid erfolgt ausschließlich zu anderen Hundesamenbanken oder tierärztlichen Praxen. Ein Versand an Privatpersonen wird nicht durchgeführt.
Beim Versandauftrag muss die Samenbank oder tierärztliche Praxis angegeben werden, an die der Samen verschickt werden soll.
Beim Versandauftrag muss angegeben werden, ob der Samen im Eigentum des bisherigen Sameneigentümers bleibt, oder das Eigentum auf den Empfänger des Samens wechselt. Falls das Eigentum der verschickten Samenproben wechselt, muss der neue Sameneigentümer benannt werden.
Eine Samenfreigabe (vgl. 2, Begriffsbestimmungen) ist im Rahmen des Samenversandes vom Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid aus nicht möglich.
Es ist nicht möglich, Samen beim Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid zu bestellen, da diese nicht Sameneigentümerin ist.
Auftrag durch den Sameneigentümer:
Der Versand wird durch den Sameneigentümer beauftragt. Er tritt damit auch als Rechnungsempfänger auf. Ein Sameneigentümer kann den Versand einer Samenmenge veranlassen und gleichzeitig eine Eigentumsübertragung beilegen, nach der das Eigentum einer bestimmten Samenmenge wechselt.
Auftrag durch den Samenempfänger:
Liegt eine Eigentumsübertragung vor, kann der neue Sameneigentümer (Empfänger des Samens) den Versand beauftragen und als Rechnungsempfänger in Erscheinung treten.
Auftrag durch eine Samenbank:
Eine Samenbank kann Samen zum Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid verschicken und einen Versand zu einer dritten Samenbank beauftragen. Die Eigentumsverhältnisse des Samens müssen der dem Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid offengelegt werden. Es bedarf einer individuellen Absprache darüber, wer den Weitertransport bezahlt.
Durchführung des Transportes:
Der Samentransport wird nur nach Vorkasse (advance payment only) durchgeführt. Die Zahlung der Transport- und/oder Lagerungsgebühren ist sofort nach Rechnungstellung fällig. Die einzelnen Aufträge werden in der Reihenfolge der eingegangenen Zahlungen durchgeführt. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die vom Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid genannten Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid übernimmt auf Anweisung des Tierzüchters die Versendung des eingelagerten Tiersamens an den ausdrücklich schriftlich angewiesenen Empfänger. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid wird für die Versendung des Samens Sorge tragen und die Organisation der Beförderung übernehmen. Dabei obliegt es dem Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid, das Beförderungsmittel, den Beförderungsweg und die Auswahl der ausführenden Unternehmer einschließlich Abschluss der erforderlichen Fracht-, Lager und Speditionsverträge, Information und Weisungserteilung an die ausführenden Unternehmer sowie Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders vorzunehmen. Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid übernimmt es dabei, nach Anweisung des Tierzüchters die jeweilige Menge an Tiersamen zu entnehmen, ordnungsgemäß zu verpacken und einem Frachtunternehmen zu übergeben.
Der Lagervertrag wird auf die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende dieses Jahres gekündigt wird.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid ist berechtigt, den Lagervertrag fristlos zu kündigen und sofortige Räumung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich wenn der Tierzüchter mit der Zahlung des Lagerentgelts für zwei Monate in Rückstand gerät, die Erfüllung des Lagervertrages durch die aufgezählten Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder beeinflusst wird, das Lager und insbesondere die eingelagerten Samen gefährden.
Ist das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid zur fristlosen Kündigung berechtigt, und handelt es sich um wertlos gewordene, verdorbene oder um Samen, die das Lager oder andere Samen zu gefährden geeignet sind, so kann sie die eingelagerten Samen nach vorheriger Androhung unter angemessener Fristsetzung auf Kosten und Gefahr des Tierzüchters vernichten oder vernichten lassen.
Als ersatzpflichtiger Wert der Güter (Samen) gilt deren gemeiner Wert. Soweit das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid haftet, ist die Höhe des von ihr zu leistenden Schadensersatzes insgesamt auf den Wert des ersatzpflichtigen Gutes (Samens) begrenzt. Bei Hundesamen gilt der Herstellungswert (350 € pro Charge).
Die Haftung des Zentrums für Kleintiermedizin Seelscheid ist auf den unmittelbaren Sachschaden beschränkt. Für mittelbare Schäden, die nicht am Gut (Samen) selbst entstehen (Vermögensschäden), insbesondere entgangenen Gewinn, haftet das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid nicht. Hat der Tierzüchter Einwendungen nicht unverzüglich vorgebracht und ist ein Schaden auf die Art der Unterbringung oder der Sicherung der Güter (Samen) zurückzuführen, so ist die Haftung des Lagerhalters gem. § 254 BGB (Mitverschulden des Tierzüchters) beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Die Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid als Lagerhalterin, ihre Mitarbeiter in Ausübung ihrer Verrichtung oder Personen, derer sich das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid bei Ausführung ihrer Tätigkeit bedient, vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Gleiches gilt, wenn die genannten Personen den Schaden durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten herbeigeführt haben. Die Beweislast hierfür trifft den Tierzüchter.
Das Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid ist über eine gesonderte Lagerversicherung gegen Verlust oder Beschädigung des bei ihr eingelagerten Tiersamens bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Besamungsdosis versichert.
Darüberhinausgehende Schäden sind vom Zentrum für Kleintiermedizin Seelscheid nur dann zu erstatten, wenn ihr oder einem Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last zu legen sind.
Die Verjährungsfrist richtet sich nach den §§ 195, 199 BGB.
Weitere Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam werden, werden die Parteien an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.